in den letzten Monaten haben Gerichte, insbesondere der Bundesgerichtshof, einige fundamentale
Entscheidungen erlassen, die weitreichende Auswirkungen für Handwerksleistungen, vor allem
Bauleistungen, haben werden. Insbesondere folgende Themen werden angesprochen:
– Leistungsänderungen und Zusatzleistungen und die neuen Vergütungsberechnungen nach VOB/B
– das „neue Bauvertragsrecht“ und der Trick, Werkleistungen ohne Bezahlung zu erschleichen
– Minderung und Schadensersatz bei Mängeln
– Neuerungen der VOB/A 1. Abschnitt; Änderungen der Ausschreibungsbedingungen durch Bieter zulässig?
im Übrigen bleibt ausreichend Zeit für Ihre Fragen