Nicht wenn es nach der DSGVO geht. Denn Unternehmen, die den Datenschutz Ihrer Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, etc. riskieren, werden bald zur Kasse gebeten. Schulterzucken hilft da nicht – informiert bleiben schon. DSFA ist die Abkürzung für Datenschutz-Folgenabschätzung. Sie wird Ende Mai 2018 mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung für einige Datenverarbeitungsprozesse in Unternehmen zur Pflicht. Ob Sie nun gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine DSFA vorzunehmen: In jedem Fall müssen Sie Ihr Risiko kennen bzw. das Datenschutzrisko der Betroffenen durch Ihre Verarbeitung.
Daher nutzen Sie diese einmalige Chance fachliche Informationen aus erster Hand von unserem Experten „EDV Neumann – Karlsruhe“ noch rechtzeitig zu erhalten und sich gut vorzubereiten.
Frank Neumann wird in seiner bekannt freundlichen und kompetenten Art viele Informationen mitbringen.
Im Anschluss sind Sie auch gerne zu einem kleinen Imbiss und Umtrunk zum Gedankenaustausch eingeladen.