Der Gesetzgeber war mal wieder aktiv und hat die neuen Vorgaben für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen veröffentlicht. Die VOL/A und die VOF gibt es nicht mehr. Zusammen mit den weiteren Änderungen aus April 2016 ist damit das gesamte Vergaberecht erneuert!

Unser Mitglied Rechtsanwalt Arndt Brillinger führte die Mitglieder des Unternehmerkreis Handwerk im Salon der Villa Hoepfner in die neuen Verordnungen ein und zeigte anhand von Praxisbeispielen das neue System und die wesentlichen Änderungen.

Beim anschließenden Imbiss gab es die Gelegenheit sich über seine persönlichen Erfahrungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auszutauschen und sein Netzwerk Unternehmerkreis Handwerk zu stärken und auszubauen.